BKF-Ausbildungszentrum-Pfullendorf-Linzgau und Gefahrgutschule
Ziele der BKF Aus-und Weiterbildung
1. Ziele der bundesrechtlichen Neuregelung (BKrFQG und BKrFQV) sind insbesondere die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Entwicklung eines defensiven Fahrstils und eines rationellen Kraftstoffverbrauchs, sowie ein Anreiz zur Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer für Berufsanfänger.
2. Gegenstand der Neuregelung ist es, ein System der Grundqualifikation und Weiterbildung für Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr zu schaffen.
Neuerwerber des Lkw- bzw. Busführerscheins müssen zusätzlich zum Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen eine Grundqualifikation über tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse absolvieren und hierüber eine Prüfung bei der IHK (Zuständigkeit kraft Bundesrecht) ablegen. Alle gewerblichen Lkw- und Busfahrer müssen ab 10. September 2008 (Bus) bzw. ab 10. September 2009 (Lkw) im 5-Jahres-Turnus eine BKF-Weiterbildung absolvieren.

Digitaler Tachograph - Verlängerung von Unternehmerkarten

Derzeit läuft erstmals die Gültigkeit von Unternehmenskarten für die Digitalen Kontrollgeräte ab. Bitte beachten Sie, dass die rechtzeitige Verlängerung (also noch vor dem Gültigkeitsablauf) von großer Bedeutung ist.
Hintergrund: Wird eine Unternehmenskarte erst nach ihrem Ablauf verlängert, wird eine neue Kartensystemnummer erteilt. Dies hat zur Folge, dass Daten nur noch vom neuen Gültigkeitstag an ausgelesen bzw. eingesehen werden können, nicht aber Rückwirkend. Neben einem zusätzlichen Aufwand entstehen Ihnen hierfür auch zusätzliche Kosten: Denn nur eine zugelassene Werkstatt kann auch rückwirkende Daten auslesen.
Ist die Weiterbildungsbescheinigung von Besitzständler durch vorzeitigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 ,,verbraucht" ?
In der Vergangenheit haben bereits Fahrer, die über einen Besitzstand nach § 3BKrFQG verfügen, eine Weiterbildung abgeschlossen und dieWeiterbildungsbescheinigung zum Eintrag der Schlüsselzahl 95 vorgelegt.Verschiedene Landesministerien haben im April/Mai 2011 die nachgeordneten Behörden in verschiedenen Erlassen darauf hingewiesen, dass in diesem Fall durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 diese Weiterbildungsbescheinigung nicht ,, verbraucht " sei. Vielmehr könne sie - nach Auffassung dieser Landesministerien - nach Ablauf des Besitzstandes bzw. zur erstmaligen Verlängerung der Schlüsselzahl 95 um weitere fünf Jahre (nochmals) verwendet werden.
(so z.B. Bayerisches Staatsministerium des Inneren, Erlass v. 20.04.2011, S4 ; Ministerium für Umwelt Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg, Erlass vom 26.04.2011, S. 2 ; Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfahlen, Erlass vom 12.05.2011, S. 3).
Vorzeitige Eintragung der Schlüsselzahl 95
Landratsamt Sigmagingen
Falls Sie im Fernverkehr/Ausland tätig ( "gewerbliche Tätigkeit" ) sind, kann es dort bei Kontrollen zu Problemen kommen. Um solchen Problemen vorzubeugen, bietet das Landratsamt Sigmaringen an, die Schlüsselzahl 95 schon jetzt einzutragen, ohne dass sie den Nachweis der Weiterbildung vorlegen. ( Die Weiterbildung muss bei der nächsten Verlängerung jedoch bis spätestens 09.09.2015 (Kl. DE) / 09.09.2016 (Kl. C1E, CE) nachgewiesen werden.)
Lt. Geb. Nr. 343 beträgt die Gebühr für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 Euro 28,60€
Was bedeutet "zu gewerblichen Zwecken"
Es kommt auf den Zweck der Fahrt an: Sollten Sie für den Transport von Gütern oder für die Beförderung von Personen ein Entgelt erhalten, handelt es sich um eine "gewerbliche Tätigkeit". Der Schwerpunkt der Tätigkeit ist das Fahren im Güterkraft- oder Personenverkehr als Haupttätigkeit.
Wir verwalten und organisieren für Sie oder Ihren Betrieb !
Damit sind Sie rechtlich immer auf der richtigen Spur !
- obligatorische Fortbildunggen (BKF-Weiterbildungen) nach EU BKrFQG
- inhouseschulung vor Ort - auch überregional
- Fortbildung ADR ( Gefahrgut )
- Ladekran
- Gabelstapler
- Ladungssicherrung
- Augenärztliche / Ärztliche Untersuchungen
- Synchronisation Weiterbildung / Fahrerlaubnis / Fahrerkarte
- Beratung und Planung der Fahrer der erforderlichen Maßnahmen
- Sie können jederzeit online die Stände der Fahrer und Weiterbildungen auf unserem BKF-Planer abrufen.
- Wir unterstützen sie bei der Auswahl geeignete Bewerber (m/w) zu finden für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- Betreung und Begleitung während der Ausbildung der Auszubildenden
Wir entlasten Ihre Verwaltung wann und ob in welchem Umfang eine Weiterbildung nötig oder Vorgeschrieben ist. Wir sorgen dafür ,dass alle Fahrer Ihres Betriebes im Jahre 2013 ( Bus ) und 2014 ( LKW ) die Ziffer " 95 " - Nachweis über Grundqualifikation im Führerschein eingetragen ist!
Informieren Sie sich über unser gesamtes Leistrungsspektrum. Wir freuen uns auf noch mehr Zuwachs und wünschen Ihnen viel Erfolg!
Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen detallierte Informationen? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail unter
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
ACHTUNG § !
Ordnungswidrig handelt der Fahrer,der vorsätzlich oder fahrlässig, das im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) für seine jeweilige Tätigkeit vorgeschriebene Mindestalter nicht beachtet oder Weiterbildungsnachweise nicht besitzt oder nicht mitführt.
Die Geldbuße für den Fahrer kann bis zu € 5.000 ,- betragen für den Unternehmer,der eine entsprechende Fahrt anordnet oder zulässt, kann bis zu € 20.000 ,- betragen!
ADR Basiskurs
Stück und Schüttgut
Personen, die gefährliche Güter in Versandstücken (verpackte Gefahrgüter), in loser Schüttung oder in Tanks oberhalb der Mengengrenzen des Kapitels 1.1.3.6 ADR transportieren möchten.
Seit dem 01.01.2007 Ende der Übergangsfrist muss jeder Fahrer auch bei Fahrzeugen < 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im Besitz des ADR-Schein sein, wenn er/sie die oben genannten Mengengrenzen überschreitet!
Ausbildungsziel:
Erwerb des ADR-Scheines für Stück- und Schüttgüter.Für den Transport von Gefahrgütern in Tanks, von Explosivstoffen und radioaktiven Stoffen benötigen Sie den jeweiligen Aufbaukurs.Lehrgangsinhalte:
- Allgemeine Vorschriften
- wesentliche Gefahren, die von den beförderten Stoffen ausgehen
- allgemeine Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen
- Kennzeichnung von Fahrzeugen und Verpackungen
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Ausrüstung der Fahrzeuge
- Durchführung der Beförderung
- Ladungssicherungsmaßnahmen, Fahrverhalten der Fahrzeuge
praktische Inhalte:
- Feuerlöschübung (45 Minuten)
- Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung (45 Minuten)
Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer, ADR-Schein mit 5jähriger Gültigkeit
Dauer:
19 Unterrichtseinheiten an drei Tagen, in der Regel 1 Freitag Nachmittag u. 2 Samstage für den ADR-Basiskurs
Gebühren:
350,00 Euro pro Person / für den kleinen Hunger wird gesorgt.
IHK Prüfungsgebühren und Lehrmittel sind im Preis berechnet.
Als anerkannter Bildungsträger bieten wir zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen nach AZWV . Wir erhalten EU Fördermittel die wir an die Teilnehmer weitergeben.
30% bzw. 50% Ermäßigung, d.h.
50% Zuschuss ab 50 Jahre
30% Zuschuss unter 50 Jahre
Termine / Ort:
02.04.2012 beginn 08:00 Uhr / Pfullendorf
Qualifizierung - Ausbildung - Weiterbildung
Aktuelle Förderprogramme 2012
Wir sind Zertifizeirt nch AZWV,dadurch können Sie bei uns unter bestimmten Vorraussetzungen öffentliche bzw. staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen.
Profitieren Sie von staatlichen Förderprogrammen!

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann die Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit sowie der ARGE mit einem Bildungsgutschein gefördert werden!
Sämtliche Kosten für die Ausbildung, Prüfgebühren, Gebühren der Antragstellung (inkl. der ggf. erforderlichen ärztlichen oder augenärztlichen Untersuchung, MPU sowie Fahrt- und Übernachtungskosten) sind im Bildungsgutschein enthalten.
Bildungsgutschein: Förderung durch WeGebAU/Agentur für Arbeit
(Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer in Unternehmen)Mit der WeGebAU-Förderung soll Betrieben die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter erleichtert werden.
Die Voraussetzungen erfüllen Arbeitnehmer, die
- gering qualifiziert (ohne Berufsabschluß) sind
- länger als 4 Jahre in einer Anlerntätigkeit beschäftigt sind
- qualifiziert sind und deren Berufsabschluß 4 Jahre zurückliegt und in dieser Zeit an keiner durch öffentliche Mittel geförderten Weiterbildung teilgenommen haben
- das 45. Lebensjahr beendet haben und in kleinen und mittelständischen Betrieben (bis 250 Mitarbeiter) beschäftigt sind
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Weiterbildung, sowie die Fahrtkosten und bei Bedarf Kosten der Unterbringung und Betreuungskosten.
Bei geringfügig qualifizierten Arbeitnehmern gewährt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Bildungsgutschein: Förderung der Kurzarbeit
- Angestellte in Kurzarbeit ohne Berufsabschluss erhalten einen Bildungsgutschein für die Fortbildungsmaßnahme. Dem Arbeitgeber werden in der Zeit der Fortbildung 100% der Sozialversicherungsbeiträge von der Agentur für Arbeit erstattet.
- Angestellte mit Berufsabschluss können über den Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert werden.
Weiterführende Informationen
Prospekte der Agentur für Arbeit:![]() |
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![]() |
| Förderung der beruflichen Weiterbildung |
Weiterbildung von Beschäftigten |
Qualifizierung während Kurzarbeit |
Links
- Agentur für Arbeit: Bildungsgutschein
Wir erhalten EU Fördermittel (ESF Ziel3) die wir an die Teilnehmer weitergeben.
30% bzw. 50% Ermäßigung, d.h.
50% Zuschuß ab 50 Jahre
30% Zuschuß unter 50 Jahre
Auf folgende Lehrgänge:
- BKF Weiterbildungs Module 1,2,3,4,5
- Ladungssicherung
- Lenk und Ruhezeiten
- Einweisung DigitalerTachograph DTCO
- Beschleunigte Grundqualifikation
- Gefahrgut Basis-Tank u. Fortbildung
- Gabelstapler Aus - und Frortbildung
- Eco Training LKW / Bus / PKW
- Gabelstapler Ausbildung
- Gabelstapler Fortbildung
- LKW Sicherheits Training
- Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung im Güterverkehr
Förderprogramme 2012
Für die Förderperiode 2012 des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" können beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ab 1. Oktober die Anträge gestellt werden.
Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können ab 1. Oktober ihre Anträge für die Förderperiode 2012 des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" stellen. Gefördert werden zum Beispiel die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildungsmodule für Lkw-Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Antragsschluss für das Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" ist der 15. Januar 2012. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrags bei der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
De-minimis Maßnahmen müssen bis zum 28.Februar 2012 beantragt sein.
Das BAG weist darauf hin, dass mit den Maßnahmen, die gefördert werden sollen, erst ab Jahresbeginn 2012 und nach Eingang des Antrags beim BAG begonnen werden darf. Eine Maßnahme beginnt laut BAG "mit dem Datum der Auftragsvergabe".
Die förderfähigen Maßnahmen sind in der Anlage der neuen, am 1. November in Kraft tretenden Förderrichtlinie "Aus- und Weiterbildung" aufgelistet. Die zur Antragstellung nötigen Vordrucke, Ausfüllhilfen und Merkblätter stehen jetzt auf den Internetseiten des BAG zum Abruf bereit.




EU- Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung.pdf

