BKF-Ausbildungszentrum-Pfullendorf-Linzgau

BKF-Ausbildungszentrum-Pfullendorf-Linzgau gehört zur Fahrschule Zembrod und wurde ins Leben gerufen für Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrer (m/w).
Die Fahrschule Zembrod ist anerkante Aus-und Weiterbildungsstätte für EU Berufskraftfahrer nach BkrfQG, §7 Absatz 1

fahrschule-zembrod-04

Wir stehen für Quallität und Faire Preise.
Unsere Aus-und Weiterbildungen werden auf höchsten Niveau durchgeführt.

Ziele der BKF Aus-und Weiterbildung

1. Ziele der bundesrechtlichen Neuregelung (BKrFQG und BKrFQV) sind insbesondere die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Entwicklung eines defensiven Fahrstils und eines rationellen Kraftstoffverbrauchs, sowie ein Anreiz zur Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer für Berufsanfänger.

2. Gegenstand der Neuregelung ist es, ein System der Grundqualifikation und Weiterbildung für Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr zu schaffen.
Neuerwerber des Lkw- bzw. Busführerscheins müssen zusätzlich zum Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen eine Grundqualifikation über tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse absolvieren und hierüber eine Prüfung bei der IHK (Zuständigkeit kraft Bundesrecht) ablegen. Alle gewerblichen Lkw- und Busfahrer müssen ab 10. September 2008 (Bus) bzw. ab 10. September 2009 (Lkw) im 5-Jahres-Turnus eine BKF-Weiterbildung absolvieren.


jeden Samstag BKf-Weiterbildung!

zembrod_fahrschule_banner

Info pdf Flyer zum ausdrucken


 

Qualifizierung - Ausbildung - Weiterbildung

   

fahrschul-lkw-10Beschleunigte Grundqualifikation LKW

Unsere Lehrgang für die beschleunigte Grundqualifikation

Beginn 01. Oktober 2010 um 17:00Uhr
dauern ca. 8 Wochen findet in Teilzeit am Abend und am Samstag statt.

Info Abend über den Kurs am Mittwoch den 15. September 2010 19:00 Uhr


Geld und Zeit sparen und mit einer rechtzeitigen Anmeldung einen Platz sichern. !!! Achtung !!! Die Plätze sind beschränkt
weitere Infos und Preise  per Mail oder über unser Infotelefon Tel Nr.: 07552/7085

Mit diesem Lehrgang erwerben Sie die beschleunigte Grundqualifikation LKW nach dem Berufskraftfahrer Qualifizierungs Gesetz (BKrFQG). Während des Lehrgangs werden Sie mit allen Kenntnisbereichen der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) Anlage 1 vertraut gemacht. Nach der erfolgreichen Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie zur Prüfung vor der IHK berechtigt. (Theoretische Prüfung 90 Minuten)

Die Inhalte im Einzelnen:

  • Technische Ausstattung und Fahrphysik
  • Optimale Nutzung der kinematischen Kette
  • Sozialvorschriften
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen
  • Verfassung
  • Verhalten in Notfällen
  • Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
   

Wir verwalten und organisieren für Sie oder Ihren Betrieb !

Damit sind Sie rechtlich immer auf der richtigen Spur !

  • obligatorische Fortbildunggen (BKF-Weiterbildungen) nach EU BKrFQG
  • Fortbildung ADR ( Gefahrgut )
  • Ladekran
  • Gabelstapler
  • Ladungssicherrung
  • Augenärztliche / Ärztliche Untersuchungen
  • Synchronisation  Weiterbildung / Fahrerlaubnis / Fahrerkarte
  • Beratung und Planung der Fahrer der erforderlichen Maßnahmen
  • Sie können jederzeit online die Stände der Fahrer und Weiterbildungen auf unserem BKF-Planer abrufen.

Wir entlasten Ihre Verwaltung wann und ob in welchem Umfang eine Weiterbildung nötig oder Vorgeschrieben ist. Wir sorgen dafür ,dass alle Fahrer Ihres Betriebes im Jahre 2013 ( Bus ) und 2014 ( LKW ) die Ziffer " 95 " - Nachweis über Grundqualifikation im Führerschein eingetragen ist!

Informieren Sie sich über unser gesamtes Leistrungsspektrum. Wir freuen uns auf noch mehr Zuwachs und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen detallierte Informationen? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

ACHTUNG § !

Ordnungswidrig handelt der Fahrer,der vorsätzlich oder fahrlässig, das im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) für seine jeweilige Tätigkeit vorgeschriebene Mindestalter nicht beachtet oder Weiterbildungsnachweise nicht besitzt oder nicht mitführt.

Die Geldbuße für den Fahrer kann bis zu € 5.000 ,- betragen für den Unternehmer,der eine entsprechende Fahrt anordnet oder zulässt, kann bis zu € 20.000 ,- betragen!

   

Bildungsprämie: Geld für die Fortbildung auch für Weiterbildungen nach dem  BKrFQG

Bonn, Januar 2010 - Vorgeschriebene Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) werden ab sofort per „Bildungsprämie“ gefördert. Unsere Weiterbildungsmaßnahmen erfüllen sämtliche Qualitätsanforderungen und nehmen an dem Förderprogramm teil.

praemie

Fortbildungswilligen Menschen zahlt Vater Staat jetzt eine Bildungsprämie in Höhe von bis zu 500 Euro. Bedingung: Sie sind erwerbstätig und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt maximal 25.600 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 51.200 Euro).

Vor der Weiterbildung müssen Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen, in der die Förderkriterien bei einem Gespräch individuell geprüft werden. Sie erhalten dann einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Kosten Ihrer Fortbildung abdeckt (maximal 500 Euro).

Nicht gefördert werden:

- Menschen, die ALG I oder ALG II erhalten
- Menschen, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafög) haben
- Menschen ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
- Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende, Rentner und Pensionäre

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Nicht gefördert werden Kosten für Messe- oder Kongressbesuche.

Wo die nächste Beratungsstelle ist, steht auf der Internetseite zur Bildungsprämie oder kann über eine kostenlose Telefon-Hotline erfragt werden.

Tel.: 0800 262 3000

oder im Internet unter:

www.bildungspraemie.info

 

   

bkf

Mit dem BKF Planer haben Sie die Weiterbildungsverpflichtungen Ihrer Mitarbeiter von Anfang an im Griff.
Das schafft Sicherheit, denn im Rahmen der neuen gesetzlichen Grundlagen für (Berufs-) Kraftfahrer (BKrFQG) muss in Zukunft jeder, der zu gewerblichen Zwecken Güter oder Personen befördert, regelmäßig (alle 5 Jahre) den Nachweis über eine 35-stündige BKF- Weiterbildung erbringen.

Dieser Nachweis erfolgt mit dem Eintrag der Schlüsselzahl "95" zusammen mit dem Datum der nächsten Weiterbildungsfrist (z.B. 95.15.08.2019) in die Fahrerlaubnis.

Wir geben Ihnen oder Ihrem Unternehmen kostenlos die Möglichkeit, den Stand der BKF-Weiterbildung von Ihnen oder Ihrer Fahrer über einen speziell für Sie eingerichteten Zugang online jederzeit zu verfolgen. Dies sorgt nicht nur für eine zuverlässige Erfüllung sämtlicher Weiterbildungspflichten, sondern ermöglicht auch die Kontrolle aller notwendigen Eintragungen in die Fahrerlaubnis.

 

 

   

Vorzeitige Eintragung der Schlüsselzahl 95

Landratsamt Sigmagingen

Falls Sie im Fernverkehr/Ausland tätig ( "gewerbliche Tätigkeit" ) sind, kann es dort bei Kontrollen zu Problemen kommen. Um solchen Problemen vorzubeugen, bietet das Landratsamt Sigmaringen an, die Schlüsselzahl 95 schon jetzt einzutragen, ohne dass sie  den Nachweis der Weiterbildung vorlegen. ( Die Weiterbildung muss bei der nächsten Verlängerung jedoch bis spätestens 09.09.2015 (Kl. DE) / 09.09.2016 (Kl. C1E, CE) nachgewiesen werden.)

Lt. Geb. Nr. 343 beträgt die Gebühr für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 Euro 28,60€

 

Was bedeutet "zu gewerblichen Zwecken"

Es kommt auf den Zweck der Fahrt an: Sollten Sie für den Transport von Gütern oder für die Beförderung von Personen ein Entgelt erhalten, handelt es sich um eine "gewerbliche Tätigkeit". Der Schwerpunkt der Tätigkeit ist das Fahren im Güterkraft- oder Personenverkehr als Haupttätigkeit.