Wir verwalten und organisieren für Sie oder Ihren Betrieb !
Damit sind Sie rechtlich immer auf der richtigen Spur !
- obligatorische Fortbildunggen (BKF-Weiterbildungen) nach EU BKrFQG
- inhouseschulung vor Ort - auch überregional
- Fortbildung ADR ( Gefahrgut )
- Ladekran
- Gabelstapler
- Ladungssicherrung
- Augenärztliche / Ärztliche Untersuchungen
- Synchronisation Weiterbildung / Fahrerlaubnis / Fahrerkarte
- Beratung und Planung der Fahrer der erforderlichen Maßnahmen
- Sie können jederzeit online die Stände der Fahrer und Weiterbildungen auf unserem BKF-Planer abrufen.
- Wir unterstützen sie bei der Auswahl geeignete Bewerber (m/w) zu finden für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- Betreung und Begleitung während der Ausbildung der Auszubildenden
Wir entlasten Ihre Verwaltung wann und ob in welchem Umfang eine Weiterbildung nötig oder Vorgeschrieben ist. Wir sorgen dafür ,dass alle Fahrer Ihres Betriebes im Jahre 2013 ( Bus ) und 2014 ( LKW ) die Ziffer " 95 " - Nachweis über Grundqualifikation im Führerschein eingetragen ist!
Informieren Sie sich über unser gesamtes Leistrungsspektrum. Wir freuen uns auf noch mehr Zuwachs und wünschen Ihnen viel Erfolg!
Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen detallierte Informationen? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail unter
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ACHTUNG § !
Ordnungswidrig handelt der Fahrer,der vorsätzlich oder fahrlässig, das im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) für seine jeweilige Tätigkeit vorgeschriebene Mindestalter nicht beachtet oder Weiterbildungsnachweise nicht besitzt oder nicht mitführt.
Die Geldbuße für den Fahrer kann bis zu € 5.000 ,- betragen für den Unternehmer,der eine entsprechende Fahrt anordnet oder zulässt, kann bis zu € 20.000 ,- betragen!


