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95BKrFQG

AnzeigeKalender

Modulaufteilung Weiterbildung Lkw/Bus 3.Welle gem. BKrFQG
Module
Lkw/Bus Behandelte Inhalte lt. Anlage 1 BKrFQV

Modul 1: (SoVo)

Sozialvorschriften &

Fahrtenschreiber

2.1
Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güter- oder Personenverkehr
2.2
Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
2.3
Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr

Modul 2: (Image/Markt)
Schadensprävention

3.2
Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3
Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.6
Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
3.7
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
3.8
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung


Modul 3: (FaSi)

Gefahrenwahrnehmung

1.2
Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
3.1
Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.5
Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4: (ECO)
Eco-Training &
Assistenzsysteme

1.1
Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
1.2
Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3
Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs


Modul 5: (LaSi)

Sicherheit für Ladung &
Fahrgast

1.4
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
1.5
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
1.6
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch
richtige Benutzung des Kraftomnibusses

Beschleunigte Grundqualifikation / Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Wer ist von diesem Gesetz betroffen?

Alle die gewerblich Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrten von Fahrzeugen über 3,5t zulässigen Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrten mit mehr als acht Fahrgastplätzen .Benötigen zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation. Und ab 2013 für Bus bzw. 2014 für LKW die Weiterbildungsmaßnahmen. (BKF Weiterbildung 35 Stunden)

Daher müssen Sie  sich künftig alle 5 Jahre einer BKF Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein entsprechend eintragen lassen.

Alle Fahrerlaubnisbewerber/innen der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE, die den Führerschein gewerblich nutzen wollen,müssen sich nach den Stichtagen Grundqualifizieren.

Nicht betroffen sind Kraftfahrer der alten Führerscheinklasse 3 !Da sie schon Grundqualifiziert sind, benötigen nur noch die BKF Weiterbildung.

Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?

Stichtage sind:

10. September 2008 Klasse DE
10. September 2009 Klasse CE

Führerscheine, die vor diesen Stichtagen ausgestellt wurden, können sofort gewerblich genutzt werden.

Nach den Stichtagen gelten folgende Wege zum Erwerb der Grundqualifikation


1. Ausbildung
(Berufsbildungsgesetz)

§ 4 Abs. 1 Nr.2 BKrFQG

2. Grundqualifikation
(BKrFQG)

§ 4 Abs. 1 Nr.1 BKrFQG

3. beschleunigte
Grundqualifikation (BKrFQG)

§ 4 Abs. 2 BKrFQG

  • Berufskraftfahrer/in
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • weitere staatliche anerkannte Ausbildungsberufe
  • 3 Jahre
    Berufsausbildung
  • Prüfung vor der IHK
  • Erwerb der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
  • Lehrgang nicht erforderlich
  • 240 Min. Theorie und 210 Min. Praxis Prüfung
  • Prüfungsgebühren IHK ca. 1500 €
  • Prüfung vor der IHK
  • Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden á 60 Min. inklusiv 10 Fahrstunden
  • Fahrerlaubnis nicht erforderlich
  • 90 Min. Prüfung nur
    Theorie
  • Prüfungsgebühren IHK  110 €

Sonderfall Umsteiger

LKW - Fahrer, die als Busfahrer tätig werden wollen, und Busfahrer, die als LKW - Fahrer arbeiten möchten , benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger.

Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betroffenen Klasse entfallen muss (§3 BKrFQV). Bei der Prüfung müssen die Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen.

Prüfung 110 Min Theorie und 210 Min. Praxis