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Wir sind die 1. zertifizierte Fahrschule im Landkreis Sigmaringen

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95BKrFQG

AnzeigeKalender

Modulaufteilung Weiterbildung Lkw/Bus 3.Welle gem. BKrFQG
Module
Lkw/Bus Behandelte Inhalte lt. Anlage 1 BKrFQV

Modul 1: (SoVo)

Sozialvorschriften &

Fahrtenschreiber

2.1
Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güter- oder Personenverkehr
2.2
Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
2.3
Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr

Modul 2: (Image/Markt)
Schadensprävention

3.2
Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3
Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.6
Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
3.7
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
3.8
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung


Modul 3: (FaSi)

Gefahrenwahrnehmung

1.2
Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
3.1
Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.5
Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4: (ECO)
Eco-Training &
Assistenzsysteme

1.1
Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
1.2
Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3
Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs


Modul 5: (LaSi)

Sicherheit für Ladung &
Fahrgast

1.4
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
1.5
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
1.6
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch
richtige Benutzung des Kraftomnibusses

 

LKW Führerschein Klassen C1, C1E, C, CE lkw werbung 2Sattelzug 1

 LKW Führerschein in 14 Werktage

C1

C1E

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG  bis 7.500 kgauch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: -

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg bis 7.500 zG und Anhänger über 750 kg zG.

Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG größer ist als 3.500 kg.
Die zG einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12.000 kg.
 
Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, T, bei Besitz von D1: D1E,

 

 

C

CE

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGM* (keine Beschränkung nach oben)

Anhänger bis 750 kg zGM* dürfen mitgeführt werden
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGM* (keine Beschränkung nach oben)

Anhänger über 750 kg zGM*dürfen mitgeführt werden

 

Wie alt muss ich für den Erwerb dieser Klasse mindestens sein?

C

CE

21 Jahre 21 Jahre

BKrFQG § 2 Mindestalter, Qualifikation

(1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf
1. mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E; erforderlich ist, nur durchführen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 oder der jeweils maßgeblichen beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 mitführt.

 

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

C1

C1E

Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praktische Fahrausbildung
übungsfahrten je nach persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt
Sonderfahrten laut Tabelle

  B auf C1 Gemeinsamer Ausbildungsgang der Klassen C1 und C1E
Solo Zug Gesamt
Überland 3 1 3 4
Autobahn 1 1 1 2
Dunkelheit 1 0 2 2
  Fahrstunden zu je 45 Minuten

 

 

C

CE

Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Fahrausbildung
übungsfahrten je nach persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt
Sonderfahrten laut Tabelle
  B auf C C1 auf C C auf CE Gemeinsamer Ausbildungsgang der Klassen C und CE
Solo Zug Gesamt
Überland 5 3 5 3 5 8
Autobahn 2 1 2 1 2 3
Dunkelheit 3 1 3 0 3 3
  Fahrstunden zu je 45 Minuten

 

 

Welche Prüfungen muss ich machen?

C1

C1E

Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 30 Fragen - ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Parktische Prüfung ist abzulegen
Jeweils eine Fahrt mit mindestens 75Minuten - Sie fahren innerorts, außerorts, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

 

 

C

CE

Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 30 Fragen - ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Parktische Prüfung ist abzulegen
Jeweils eine Fahrt mit mindestens 75Minuten - Sie fahren innerorts, außerorts, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

 

Sonstige Voraussetzungen?

C1

C1E

Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen. Sie müssen den Führerschein der Klasse C besitzen oder zumindest die Prüfung bestanden haben.

 

 

C

CE

Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen. Sie müssen den Führerschein der Klasse C besitzen oder zumindest die Prüfung bestanden haben.