Regelmäßige Fortbildung
Fahrerqualifizierungsnachweis
Nach BKrQG, EG-Richtline 2003/59
Erwerb durch die Teilnahme an 35 Zeitstunden Unterricht alle 5 Jahre (ohne Prüfung) in Einheiten von mindestens 7 Stunden ( z.B. 5 mal 7 Stunden)
Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt:
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Themen
Diese Themen schreibt der Gesetzgeber im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) vor:
1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln (KB1)
- Fahrphysik
- Wirtschaftlichkeit
- Sicherheitstraining
. Ladungssicherung (LKW)
- Fahrgastkomfort (Bus)
2. Anwendung der Vorschriften (KB2)
- Sozialvorschriften
- Vorschriften für den Personenverkehr (BOKraft, StVO, StVZO, PBFG)
- Vorschriften für den Güterverkehr (Verträge, CMR, Frachtbrief)
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik (KB3)
- Fitness
- Verhalten in Notfällen
- Image
- Risiken des Straßenverkehrs
- Arbeitsunfälle
- Marktordnung (Bus)
- Marktordnung (LKW)
Die Themen weden in 5 Module a 7 Stunden aufgeteilt.
orientieren. So .
Weiterbildungs Module BUS
- Modul Eco –Training (KB 1)
- Modul Markt und Image (KB 3)
- Modul Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (KB3)
- Modul Sozialvorschriften ,Risiken und Notfälle im Straßenverkehr (KB2)
- Modul Fahrsicherheit und Gesundheit,EH (KB1)
Weiterbildungs Module LKW
- Modul (Sozial)Vorschriften für denGüterkraftverkehr (KB 2)
- Modul Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi (KB 3)
- Modul Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit,EH (KB 3)
- Modul Eco-Training (KB 1)
- Modul Ladungssicherung (KB1)
Die Module werden Grundsätzlich bei uns durch erfahrene Dozenten/Kraftverkehrsmeister durchgeführt.
Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann bei Verlängerung oder Beantragung des EU-Führerscheins die Ziffer z.B. 95.01.01.2012 im Feld 12 eingetragen.
Beim Einsatz von Kraftfahrern ohne diesen Eintrag werden zukünftig für Kraftfahrer Bußgelder in der Höhe bis max. 5000 Euro und für Unternehmer Bußgelder bis max. 20000 Euro fällig.
Vermeiden Sie Personalengpässe und Schulungstaus!
Wer den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Fortbildunggen gleichmäßig verteilen möchte, startet so früh wie möglich, also am besten sofort. Mit einem regelrechten Ansturm ist in den nächsten Jahren zu rechnen.
Speziell für Fahrer und Unternehmer bieten wir die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen Seminare in Vollzeit eine Woche 7 Stunden in 5 Tagen oder z.B. in 5 Jahren Jährlich einen Tag 7 Stunden (auch Samstags) oder z.B. alle 5 Module in einem Jahr auf 5 Samstage a 7 Stunden.
Gerne übernehmen wir das Schulungsmanagement, planen mit ihnen die Schulung langfristig und leisten die Terminüberwachung. Flexible Ausbildungszeiten, bei entsprechender Teilnehmerzahl gerne bei Ihnen im Betrieb. Warten sie nicht zu lange, bilden sie sich rechtzeitig weiter!
Fahrerqualifizierungsnachweis
Am 2. Dezember 2020 ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft getreten. Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung folgte am 17. Dezember 2020. Das Gesetz und die Verordnung setzen die Richtlinie (EU) 2018/645 zur Änderung der sog. „Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie“ aus dem Jahr 2003 in nationales Recht um.
In Deutschland ergeben sich folgende Änderungen:
- Die Ausnahmetatbestände, die festlegen, wann eine Fahrerin oder ein Fahrer nicht der Pflicht zur Erlangung einer Grundqualifikation und zum Absolvieren einer regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet sind, wurden sprachlich überarbeitet.
- Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war. Der Eintrag war in den Fällen nicht möglich, in denen es sich um einen ausländischen Führerschein handelte. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist möglich.
- Ab Mai 2021 wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister seinen Betrieb aufnehmen. In diesem werden die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst und können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die Ausstellung von Papierbescheinigungen entfällt sukzessive. Insofern wird die Digitalisierung in Deutschland vorangetrieben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister führen.
- Die mit der Errichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters einhergehenden organisatorischen Abläufe erfordern die Vereinheitlichung des Anerkennungs- und Überwachungsverfahren von Ausbildungsstätten. Denn auch diese sollen künftig Daten an das KBA zur Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister übermitteln können.
- Fahrerinnen und Fahrer können sich künftig andere abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang reduzieren.
- Darüber hinaus wurden die zu vermittelnden Lerninhalte aktualisiert und nicht mehr abschließend aufgelistet, um flexibler auf technische Neuerungen im Rahmen des Unterrichts reagieren zu können.
Für Preise, Angebote oder Fragen stehen wir Ihnen unter der 07552 . 7085 gerne zur Verfügung!