BKF-Weiterbildung - Fahrschule Zembrod
BKF-Ausbildungszentrum-Pfullendorf-Linzgau: Fahrschule, Gefahrgutschule, Erste Hilfe & Sehtest
Wir haben die Ausbildung mit Jobgarantie. In unserer vom TÜV Süd zertifizierten Fahrschule machen Sie Ihren LKW-Führerschein und Bus Führerschein, einschließlich der beschleunigten Qualifikation. Nach erfolgreichem Bestehen vermitteln wir Ihnen eine Festanstellung als LKW-Fahrer im Güterverkehr (Nah- und Fernverkehr) oder als Bus-Fahrer im Personenverkehr in einem unserer Partnerunternehmen.
Natürlich können Sie bei uns auch einfach nur den LKW- oder Bus Führerschein machen.
Ihre LKW / Bus Fahrschule in der Region!
Wir stehen für Quallität und Faire Preise. Unsere Aus-und Weiterbildungen werden auf höchsten Niveau durchgeführt.
Das BKF-Ausbildungszentrum-Pfullendorf-Linzgau
Gehört zur Fahrschule Zembrod und Ralph H. Müller Bus Driver School UG und wurde ins Leben gerufen für Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrer (m/w) im Gühter- und Personenverkehr.
Die Fahrschule Zembrod ist:
Anerkannte Aus-und Weiterbildungsstätte für EU Berufskraftfahrer nach BkrfQG,§7 Absatz1
Anerkannter Ausbildungsbetrieb für Gefahrgutfahrer (m/w) auf Straßenfahrzeuge nach 8.2
Zertifizierter Bildungsträger gemäß der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung-Weiterbildung. Zertifiziert vom TÜV Süd.
Anerkennunung als Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (GzG BW)
Wir sind eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte für:
Erste Hilfe gem. § 68 der Fahrerlaubnisbnisverordnung (FeV) und anerkannte Sehteststelle erteilt vom Landratsamt Sigmaringen. Dies berechtigt uns EH Kurse für alle Führerschein Klassen durchzuführen. Und den Sehtest für die Klassen B, B96, BE, AM, A1, A2, A, L und T
Die Ralph H. Müller Bus Driver School UG ist:
Anerkannte Aus-und Weiterbildungsstätte für EU Berufskraftfahrer nach BkrfQG,§7 Absatz1
Zertifizierter Bildungsträger gemäß der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung-Weiterbildung. Zertifiziert vom TÜV Süd
Nächster Kurs Freitag 26.03.2021 17:00 Uhr bis Samstag 27.03.2021 ca. 16:00 Uhr
Gefahrgutfahrerschulung "Fortbildung aller Klassen" nach ADR
5 BKF-Module in 4 Tage!!!
1 Tag an Zeit sparen!
Berufskraftfahrer Weiterbildung 35 Std Komplettkurs 5 Module in 4 Tagen
Nächster Kurs 10.03.2021 bis 13.03.2021
Alle Komplettkurse dauern 35 Stunden, aufgeteilt auf 3 Tage zu je 9 Std. (von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und ein Tag zu 8 Std. (von 07:00 Uhr bis 16:00Uhr) Die Inhalte orientieren sich an der Liste der Kenntnisbereiche gemäß BKrFQV Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1)
(Der Praxisanteil im Kurs ist sehr hoch)
Mit der Bescheinigung, die Sie nach der Kursteilnahme erhalten, können Sie die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein eintragen
Ab sofort erhält erhält jeder Teilnehmer bei der BKF-Weiterbildung eine FFP 2 Maske gratis!
Ladungssicherung (LaSi) mit unserer speziellen LaSi Trailer
Um bei der Ladungssicherung Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu kennen, die beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Nach dem Besuch dieses Seminars ( Theorie und Praxis) können Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einschätzen, die vorhandenen Hilfsmittel zur Ladungssicherung richtig kombinieren und nutzen, um sich somit rechtssicher zu verhalten.
Corona Schlüsselzahl 95
Udate:23.02.2021
Berufskraftfahrerqualifikation Schlüsselzahl 95
Verlängerung FE und SZ 95
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei eine Mitteilung aus dem VM bezüglich der Verlängerung der SZ 95 sowie der FE der C/D-Klassen:
wir möchten Sie darüber informieren, dass beigefügte EU-Verordnung zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereich des Verkehrsrechts heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden ist.
Es handelt sich dabei um die Verlängerung der Verordnung (EU) 2020/698 (sog. Omnibus-I-Verordnung) vom 25. Mai 2020.
Die Verordnung tritt am 23. Februar 2021 in Kraft und gilt ab dem 6. März 2021 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.
Durch die Regelungen in Artikel 2 (Verlängerung der in Richtlinie 2003/59/EG vorgesehenen Fristen) gilt die Schlüsselzahl 95 automatisch als um zehn Monate verlängert, ausgehend von dem auf dem jeweiligen Führerschein angegebenen Datum. Dies betrifft jedoch nur solche Eintragungen, die im Zeitraum 1. September 2020 bis 30. Juni 2021 abgelaufen sind oder ablaufen würden.
Für Personen, denen bereits durch die Omnibus-I-Verordnung eine Fristverlängerung gewährt worden ist gilt gemäß Artikel 2 Abs. 2 Folgendes: Die Fristen werden einmalig um sechs Monate oder bis zum 1. Juli 2021 verlängert. Es greift die Verlängerung, die am längsten gilt.
Nach Artikel 3 (Verlängerung der in Richtlinie 2006/126/EG vorgesehenen Fristen) der Verordnung gilt die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, als um zehn Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein angegebenen Ablaufdatum verlängert.
Die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die bereits aufgrund der Omnibus-I-Verordnung verlängert worden sind, gelten einmalig als um sechs Monate oder bis zum 1. Juli 2021 als verlängert. Auch in diesen Fällen greift die Verlängerung, die am längsten gilt und damit für den Betroffenen günstiger ist (Artikel 3 Absatz 2).
Diese Regelungen bedeuten, dass das bisherige Verfahren zur Verlängerung der Schlüsselzahl 95 nicht mehr weitergeführt werden darf. Ziffer 3 des Erlass des Ministerium für Verkehr vom 21. Dezember 2020 wird daher mit Inkrafttreten der EU-Verordnung ausgesetzt.
Die Regelungen gelten nur innerhalb der EU und entsprechend für Nachweise bzw. Führerscheine/Fahrerlaubnisse aus Mitgliedsstaaten der EU.
Bei Fahrten innerhalb der EU gilt die Weitergeltungsfiktion unmittelbar, es bedarf keiner Ausstellung eines neues EU-Kartenführerscheins. Falls der Inhaber dennoch eine Neuausstellung des Führerscheins beantragt, sollte zunächst auf die EU-Verordnung hingewiesen werden und diese ggf. an die betroffene Person ausgehändigt werden. Hält die Person an seinem Begehren fest, erfolgt eine gebührenpflichtige Neuausstellung des Führerscheindokumentes mit Anpassung des Ablaufdatums entsprechend der EU-Verordnung (bisheriges Ablaufdatum plus fiktive Weitergeltungsdauer).
Um Kenntnisnahme und Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.
NEU!!!
Ralph H. Müller Bus Driver School UG
Wir expandieren auf großer Nachfrage weiter für eine noch bessere Betreuung unserer Kunden und haben ab sofort eine Bus Fahrschule eröffnet.
In den Räumen der Fahrschule Zembrod®.Die Ralph H. Müller Bus Driver School UG ist vom TÜV Süd Zertifiziert nach AZAV Trägerzulassung!
Ralph H. Müller Bus Driver School UG (haftungsbeschränkt) Äußerer Mühlweg 4, 88630 Pfullendorf, Tel 07552/7085 Mobil 01716912676
ACHTUNG! BKF-Weiterbildung Wochenkurs vom 26.04.2021 - 30.04.2021
Vom 26.04.2021 bis 30.04.2021 bieten wir die
Berufskraftfahrerweiterbildung auch im Wochenkurs an (Module können auch einzel gebucht werden)
Dies bedeutet, dass die 35 Stunden innerhalb einer Woche absoviert werden.
Dieser 5-Tagekurs wurde von uns zertifiziert und die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Weitere Infos und Anmeldung unter Tel. 075527085 oder www.bkf-weiterbildung.eu
Ab sofort erhält jeder Teilnehmer bei der BKF-Weiterbildung eine FFP2 Maske 😷 gratis!!!
LKW Führerschein in 14 Werktage
Nächster Kurs: jeden monat ein neuer Kurs!
Intensivkurs LKW Führerschein Pfullendorf/Sigmaringen – Klasse C+CE innerhalb 14 Tagen möglich*
5 Tage bezahlter Urlaub für den LKW Führerschein? Kein Problem!
Die Fahrschule Zembrod ® ist Anerkannt als Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (GzG BW)
Auf Gliederzug und Sattelzug
Beginn 1. Woche Montag bis Samstag Sonntag frei. 2.Woche Montag bis Samstag Sonntag frei, 3. Woche Montag Prüfung Theorie, Dienstag Prüfung Praxis
LKW C/CE – 14 Werktage
Folgende Voraussetzungen müssen beim Erwerb des LKW-Führerscheins durch einen Intensivkurs erfüllt sein:
- Erste-Hilfe Kurs (bei uns in der Fahrschule 1 x im Monat)
- ärztliche Untersuchungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen
- Antrag zum Erwerb des LKW-Führerscheins bei der zuständigen Führerscheinstelle
- 21 Jahre alt
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Bitte beachtet, dass die Fahrerlaubnisprüfung erst durchgeführt werden kann, nachdem euer Führerscheinantrag das o.k. von Amts wegen bekommen hat (Bearbeitungsdauer ca. 3-6 Wochen)
Wir bieten Ihnen eine günstige Übernachtungsmöglichkeit in Pfullendorf, auf Wunsch auch mit Hol- und Bring-Service.
*Bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsdauer variieren kann, da diese von den individuellen Lernfortschritten des Fahrschülers abhängt.