zembrod Logo site

Ihr neuer Führerschein für LKW C1/C1E, C/CE, Traktor L, T, Anhänger B96, BE

BKF-Ausbildungszentrum-Pfullendorf-Linzgau und Gefahrgutschule

Ihre LKW Fahrschule in Pfullendorf/Sigmaringen/Riedlingen: Fahrschule Zembrod.

Ihre Bus-Fahrschule in Pfullendorf/Sigmaringen/Riedlingen: Fahrschule Zembrod.

Gefahrgutausbildung

AFotolia_12985118_XSDR - Basiskurs

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen transportieren, müssen gemäß Kapitel 8.2 ADR besonders geschult werden.

Gefahrgutfahrerschulung "Basiskurs" nach ADR

Dieser ADR-Basiskurs richtet sich an alle Fahrer, die gefährliche Güter als Stückgut oder Schüttguttransporte (außer Klasse 1 und 7) auf öffentlichen Straßen transportieren.

Im ADR-Basiskurs werden Kenntnisse und Befähigungen vermittelt, die hinsichtlich der Durchführung der Beförderung als Fahrzeugführer von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern im Straßenverkehr vorgeschrieben sind.

Inhalte:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Dokumentationen
  • Bezettelung und Kennzeichnung
  • Fahrzeug und Beförderungsarten
  • Umschließungen und Ausrüstungen
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Dauer:

  • 2,5 Tage = 20 Unterrichtseinheiten a' 45 min.

Abschluss:

  • ADR - Schein Basiskurs, nach erfolgreicher Prüfung durch die IHK

 

 

Fotolia_18848949_XSADR-Tankkurs

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen transportieren, müssen gemäß Kapitel 8.2 ADR besonders geschult werden.

Gefahrgutfahrerschulung "Aufbaukurs Tank" nach ADR

Dieser ADR-Aufbaukurs Tank richtet sich an alle Fahrer die gefährliche Güter in Tankfahrzeugen oder Tankcontainern auf öffentlichen Straßen transportieren. Voraussetzung ist der ADR-Basiskurs.

Im ADR-Aufbaukurs Tank werden Kenntnisse und Befähigungen vermittelt, die hinsichtlich der Durchführung der Beförderung als Fahrzeugführer von Tankfahrzeugen aller Gefahrgutklassen, außer Klasse 1 und 7 die im Straßenverkehr vorgeschrieben sind.

Inhalte:

  • Dokumentationen
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen und Ausrüstungen
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Dauer:

  • 1,5 Tage = 12 Unterrichtseinheiten a' 45 min.

Abschluss:

  • ADR - Schein Tank, nach erfolgreicher Prüfung durch die IHK

 

ADR-Fortbildung aller Klassen

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen transportieren, müssen gemäß Kapitel 8.2 ADR nicht nur besonders geschult werden, sonder regelmäßig alle 5 Jahre eine Fortbildungsschulung zu besuchen.

Gefahrgutfahrerschulung "Fortbildung aller Klassen" nach ADR

Dieser ADR-Fortbildungskurs richtet sich an alle Fahrer, die im Besitz einer gültigen ADR Bescheinigung für Stückgut, Schüttgut mit oder ohne Klasse 1, Klasse 7 oder Tankfahrzeuge sind.

Der ADR-Fortbildungskurs vermittelt die Gesetzesänderungen, frischt Kenntnisse auf und sensibilisiert die Fahrzeugführer mit praktischen Unterrichtsteilen für die Befähigung mit praktische Hilfestellungen für die Tätigkeiten und Pflichten, hinsichtlich der weiteren Durchführung der Beförderung als Fahrzeugführer von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern, die im Straßenverkehr vorgeschrieben sind.

Inhalte:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Dokumentationen
  • Bezettelung und Kennzeichnung
  • Fahrzeug und Beförderungsarten
  • Umschließungen und Ausrüstungen
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Dauer:

  • 1,5 Tage = 12 Unterrichtseinheiten a' 45 min.

Abschluss:

  • Verlängerung des ADR Scheines, nach erfolgreicher Prüfung durch die IHK

Schulung der am Transport beteiligter Personen gem. Kapitel 1.3 ADR

Zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist es wichtig, Gefahren zu erkennen, darzustellen und spezifische Unterweisungen durchzuführen.

Die Unterweisung ist die Anweisung und Erläuterung der Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit, die auf den konkreten Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich ausgerichtet ist. Sie muss von den Verantwortlichen bei der Einstellung, bei Veränderungen der Aufgabenbereiche, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Sie ist an die Gefährdungen anzupassen und erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen.

Die Pflicht zur Unterweisung ist u.a. in §§ 12 und 14 Arbeitsschutzgesetz und § 4 der Unfallverhütungs­vorschrift „Grundsätze der Prävention“ vorgeschrieben.

Nicht ordnungsgemäß durchgeführte oder unterlassene Unterweisungen können arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder gar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

§ 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz lautet:

„Der Arbeitgeber* hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.“

 

Abs. 2 betrifft den Einsatz von Personal von Fremdfirmen:

„Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.“

§ 4 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ lautet:

„ Der Unternehmer* hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, ... zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“

 

* Die Begriffe „Arbeitgeber“ bzw. „Unternehmer“ können hier als Synonym für Führungskraft (s.u.) verstanden werden

Beschleunigte Grundqualifikation LKW / Bus in Vollzeit

Unsere Lehrgang für die beschleunigte Grundqualifikation.
Geld und Zeit sparen und mit einer rechtzeitigen Anmeldung einen Platz sichern. !!! Achtung !!! Die Plätze sind beschränkt!

lkw fuehrerschein

weiterlesen: Beschleunigte Grundqualifikiation LKW

BKF-Weiterbildung Wochenkurs 5 Module in 4 Tagen

Vom 07.05.2025 bis 10.05.2025 bieten wir die Berufskraftfahrerweiterbildung auch im Wochenkurs an (Module können auch einzel gebucht werden) Dies bedeutet, dass die 35 Stunden innerhalb einer Woche absoviert werden.

lkw fuehrerschein

weiterlesen: BKF-Weiterbildung Wochenkurs 5 Module in 4 Tagen

Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur

Arbeitslose oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können von der Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein die Ausbildungskosten zu 100% übernehmen lassen. Die Arbeitsagentur an ihrem Wohnort entscheidet nach dem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels Bildungsgutschein infrage kommt.

Wir die Fahrschule Zembrod und Ralph H. Müller Bus Driver School UG in Pfullendorf / Sigmaringen / Riedlingen sind vom TÜV Zertifiziert nach AZAVAZAV Traeger farbe de und dürfen ihren Bildungsgutschein entgegennehmen.

Unser Ausbildungsangebot:  Fahrerlaubnis Klasse C + CE / D + DE

lkw fuehrerschein

weiterlesen: Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur

Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge

Stapler, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühne, Hallen oder Ladekran-Führerschein - In einer von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Schulung erlernen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie man solche Arbeitsgeräte sicher bedient und somit Schäden an Menschen und Material minimieren kann.

Stapler, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühne

weiterlesen: Stapler, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühne