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Ihr neuer Führerschein für LKW C1/C1E, C/CE, Traktor L, T, Anhänger B96, BE

BKF-Ausbildungszentrum-Pfullendorf-Linzgau und Gefahrgutschule

Ihre LKW Fahrschule in Pfullendorf/Sigmaringen/Riedlingen: Fahrschule Zembrod.

Ihre Bus-Fahrschule in Pfullendorf/Sigmaringen/Riedlingen: Fahrschule Zembrod.

Wer ist von diesem Gesetz betroffen?

Beschleunigte Grundqualifikation / Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Wer ist von diesem Gesetz betroffen?

Alle die gewerblich Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrten von Fahrzeugen über 3,5t zulässigen Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrten mit mehr als acht Fahrgastplätzen .Benötigen zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation. Und ab 2013 für Bus bzw. 2014 für LKW die Weiterbildungsmaßnahmen. (BKF Weiterbildung 35 Stunden)

Daher müssen Sie  sich künftig alle 5 Jahre einer BKF Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein entsprechend eintragen lassen.

Alle Fahrerlaubnisbewerber/innen der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE, die den Führerschein gewerblich nutzen wollen,müssen sich nach den Stichtagen Grundqualifizieren.

Nicht betroffen sind Kraftfahrer der alten Führerscheinklasse 3 !Da sie schon Grundqualifiziert sind, benötigen nur noch die BKF Weiterbildung.

Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?

Stichtage sind:

10. September 2008 Klasse DE
10. September 2009 Klasse CE

Führerscheine, die vor diesen Stichtagen ausgestellt wurden, können sofort gewerblich genutzt werden.

Nach den Stichtagen gelten folgende Wege zum Erwerb der Grundqualifikation


1. Ausbildung
(Berufsbildungsgesetz)

§ 4 Abs. 1 Nr.2 BKrFQG

2. Grundqualifikation
(BKrFQG)

§ 4 Abs. 1 Nr.1 BKrFQG

3. beschleunigte
Grundqualifikation (BKrFQG)

§ 4 Abs. 2 BKrFQG

  • Berufskraftfahrer/in
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • weitere staatliche anerkannte Ausbildungsberufe
  • 3 Jahre
    Berufsausbildung
  • Prüfung vor der IHK
  • Erwerb der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
  • Lehrgang nicht erforderlich
  • 240 Min. Theorie und 210 Min. Praxis Prüfung
  • Prüfungsgebühren IHK ca. 1500 €
  • Prüfung vor der IHK
  • Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden á 60 Min. inklusiv 10 Fahrstunden
  • Fahrerlaubnis nicht erforderlich
  • 90 Min. Prüfung nur
    Theorie
  • Prüfungsgebühren IHK  110 €

Sonderfall Umsteiger

LKW - Fahrer, die als Busfahrer tätig werden wollen, und Busfahrer, die als LKW - Fahrer arbeiten möchten , benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger.

Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betroffenen Klasse entfallen muss (§3 BKrFQV). Bei der Prüfung müssen die Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen.

Prüfung 110 Min Theorie und 210 Min. Praxis

Beschleunigte Grundqualifikation LKW / Bus in Vollzeit

Unsere Lehrgang für die beschleunigte Grundqualifikation.
Geld und Zeit sparen und mit einer rechtzeitigen Anmeldung einen Platz sichern. !!! Achtung !!! Die Plätze sind beschränkt!

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BKF-Weiterbildung Wochenkurs 5 Module in 4 Tagen

Vom 07.05.2025 bis 10.05.2025 bieten wir die Berufskraftfahrerweiterbildung auch im Wochenkurs an (Module können auch einzel gebucht werden) Dies bedeutet, dass die 35 Stunden innerhalb einer Woche absoviert werden.

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Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur

Arbeitslose oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können von der Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein die Ausbildungskosten zu 100% übernehmen lassen. Die Arbeitsagentur an ihrem Wohnort entscheidet nach dem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels Bildungsgutschein infrage kommt.

Wir die Fahrschule Zembrod und Ralph H. Müller Bus Driver School UG in Pfullendorf / Sigmaringen / Riedlingen sind vom TÜV Zertifiziert nach AZAVAZAV Traeger farbe de und dürfen ihren Bildungsgutschein entgegennehmen.

Unser Ausbildungsangebot:  Fahrerlaubnis Klasse C + CE / D + DE

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Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge

Stapler, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühne, Hallen oder Ladekran-Führerschein - In einer von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Schulung erlernen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie man solche Arbeitsgeräte sicher bedient und somit Schäden an Menschen und Material minimieren kann.

Stapler, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühne

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