Stapler, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühne, Hallen oder Ladekran -Führerschein, (Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge)
Unfälle beim Staplerfahren, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühne Hallen oder Ladekran sind Größtenteils auf Menschliche Fehler zurückzuführen. In einer von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Schulung erlernen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie man solche Arbeitsgeräte sicher bedient und somit Schäden an Menschen und Material minimieren kann.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre, Ausnahme bei Auszubildenden unter Aufsicht
- Körperliche Eignung
- Geistige Eignung
- Deutsche Sprache in Wort und Schrift
- Aus Sicherheitsgründen wird die Teilnahme mit Sicherheits-Schuhen und ggf. wetterfester Kleidung empfohlen.
Erneuerung des Versicherungsschutzes
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung ist ein Unternehmer dazu verpflichtet alle Staplerfahrer mit gültigem Staplerschein einmal jährlich zu unterweisen.
Mit unserer jährlichen Unterweisung für Gabelstaplerfahrer bieten wir eine schnelle, unkomplizierte Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse an. Dadurch wird das Unfallrisiko vermindert und die Sicherheit im Betrieb entsprechend erhöht.